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KENDRIS Jahrbuch


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Finanzen
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ZUM INHALT DES BUCHS
Zu den Neuerungen der zwölften Auflage: Im Teil Steuern weisen die kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuern (A.) zahlreiche Änderungen auf. Wir danken wiederum den kantonalen Steuerämtern, welcher uns freundlicherweise beim Sammeln der Steuerdaten unterstützt haben. Grössere Änderungen weist wie jedes Jahr der internationale Teil (K.) auf. Im Teil Recht gibt es nur kleinere Änderungen, etwa in Belgien, welche meist Anpassungen an die EuErbVO sind. In der Schweiz sind Revisionen des Erbrechts und des IPRG am Laufen, bis zu deren Inkrafttreten wird allerdings noch einige Zeit vergehen (2019/2020).

Hinweise zum Gebrauch der Publikation
Im Teil Steuern werden im Kapital A. die Einkommens- und Vermögenssteuern aller Kantone behandelt. Aufgeführt werden jeweils die teuersten und steuergünstigsten Gemeinden sowie der Kantonshauptort.
Im Internationalen Teil (J.) werden zunächst die Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Erbschaftssteuern mit den Ländern Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Niederlande, Österreich, Schweden, Spanien, United Kingdom und United States behandelt. Sodann werden die Steuertarife zu den Einkommens-, Vermögens- und Erbschaftssteuern derselben Länder dargestellt (K.).
Wichtig: Die in dieser Publikation aufgeführten Zahlen wurden sorgfältig erarbeitet, sie dürfen aber nur als Erstinformation für Planungen verwendet werden, da sie weder verbindlich sind, noch die notwendige Aktualität gewährleisten können. Für konkrete Berechnungen ist in jedem Fall vorgängig die mit Rechtskraft versehene Gesetzessammlung zu konsultieren.

Im Teil Recht werden zunächst die nationalen Gesetzestexte (L.) dargestellt. Diese enthalten die gesetzliche Erbfolge (a.) und Verfügungsbeschränkungen (insbesondere durch Pflichtteile) (b.), und zwar für die gleichen Länder wie bei den Steuern. Anschliessend werden die Kollisionsregeln für internationale Nachlässe (Zuständigkeit und anwendbares Recht) aufgeführt (c.), einschliesslich der Staatsverträge (bilateral und multilateral).
Wichtig: Verbindlich ist nur die Originalsprache der Gesetzestexte, welche jeweils in der rechten Spalte abgedruckt ist. Wenn einzelne Gesetzesartikel ein vom Gesamterlass abweichendes Datum der Änderung bzw. des Inkrafttretens aufweisen, wird dieses angegeben. Der Einfachheit halber ist pro Artikel nur ein einziges Datum angeführt, genauere Angaben sind den offiziellen Gesetzessammlungen zu entnehmen. In der Deutsch-Übersetzung (linke Spalte) wird weniger Gewicht auf eine wörtliche Übersetzung gelegt, als vielmehr eine sinngemässe Erfassung angestrebt. Dabei wird die Terminologie des schweizerischen Erbrechts verwendet, was naturgemäss zu Ungenauigkeiten führt. Die abgedruckten Gesetzestexte stellen zudem nur einen kleinen Ausschnitt der massgebenden Bestimmungen dar. Für konkrete Erbschaftsplanungen muss in jedem Fall der vollständige Originaltext aller relevanten Erlasse in den mit Rechtskraft